Seit 01.11.2016 bieten wir die Prüfung von PSA gA an.

Prüfvorschriften nach BGR 198 und BGR 199 für PSA gegen Absturz

Eine Sichtprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sowie eine Funktionskontrolle muss vor jedem Gebrauch erfolgen. Mindestens einmal jährlich ist die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz durch einen Sachkundigen zu überprüfen.
Teile und Systeme der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, die einen Sturz aufgefangen haben, sind sofort dem Gebrauch zu entziehen und einem Sachkundigen zur Überprüfung zu geben.
Beschädigte Bestandteile der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, z. B. Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte, Gurtbänder oder Verbindungselemente dürfen nicht benutzt werden.
Vermeiden Sie jedes Risiko!

Fragen Sie uns unverbindlich an, was die Prüfung Ihrer PSA kostet.

Sollten Sie Interesse an einer Unterweisung/ Schulung im Bereich PSAgA haben, machen wir ihnen gerne ein Angebot.